Angebot
Angebotsvorlage, professionelle Angebote mit USt und Bindefrist
Erstellen Sie verbindliche Angebote für Ihre Kunden mit klarer Leistungsbeschreibung, USt-Ausweis, Bindefrist und Zahlungsbedingungen. Verwandeln Sie das Angebot mit einem Klick in eine Rechnung.
- Angebotsnummer und Datum
- Bindefrist, meist 14 oder 30 Tage
- Ihre Firmendaten mit Steuernummer oder USt-IdNr
- Kundendaten
- Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Netto, USt und Bruttobetrag in Euro
- Zahlungs- und Lieferbedingungen
Ist ein Angebot verbindlich?
Ja. Nach § 145 BGB ist der Anbieter innerhalb der genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen unverbindlich.
Wie lange sollte die Bindefrist sein?
Üblich sind 14 oder 30 Tage. Bei stark schwankenden Materialpreisen im Bau sind auch 7 Tage marktüblich.
Muss auf einem Angebot USt ausgewiesen sein?
Ja bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. So sieht der Kunde direkt den Bruttobetrag.
Wie unterscheidet sich ein Angebot vom Kostenvoranschlag?
Das Angebot ist verbindlich und preislich fixiert. Der Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung, die im Rahmen von § 649 BGB überschritten werden darf.