Kleinunternehmer
Kleinunternehmer Rechnung, ohne Umsatzsteuer, mit korrektem Hinweis
Vorlage für Rechnungen nach § 19 UStG: kein Umsatzsteuerausweis, dafür der gesetzlich geforderte Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, fortlaufende Rechnungsnummer und alle weiteren Pflichtangaben.
- Name und Anschrift des Kleinunternehmers
- Name und Anschrift des Kunden
- Steuernummer (USt-IdNr ist nicht zwingend)
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Beschreibung von Leistung und Menge
- Nettobetrag, der zugleich Endbetrag ist
- Hinweis nach § 19 UStG statt Steuerausweis
- Zahlungsziel und Bankverbindung
- Keine Angabe von Steuersatz oder Steuerbetrag
Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Weisen Sie dennoch Umsatzsteuer aus, schulden Sie diese dem Finanzamt nach § 14c UStG, obwohl Sie sie nicht abführen müssten.
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Ein Satz, der die Kleinunternehmerregelung nennt, zum Beispiel: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Für rein inländische Geschäfte nicht. Für innergemeinschaftliche Leistungen sollten Sie eine USt-IdNr beantragen.
Was passiert beim Überschreiten der Umsatzgrenze?
Sie wechseln zur Regelbesteuerung und weisen ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer aus. In Invoicemint genügt dafür eine Einstellung.
Muss ich Rechnungen aufbewahren?
Ja, zehn Jahre, GoBD-konform und unveränderbar.